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Bekomme ich noch Kindergeld, wenn ich das Sorgerecht 50/50 teile?

admin - November 4, 2021

Während einer Scheidung hat das Wohlergehen Ihrer Kinder für Sie immer oberste Priorität. Wir von Rozin | Golinder Law verstehen das und machen es auch zu unserer obersten Priorität.

Das Sorgerecht ist höchstwahrscheinlich Ihre erste Sorge, wenn Sie Ihre Scheidungsangelegenheit beginnen. Sie wollen in erster Linie sicherstellen, dass Ihre Kinder ihr Leben in einer Situation fortsetzen, die für sie am besten ist und die unter den gegebenen Umständen so stressfrei wie möglich ist.

Alleiniges physisches Sorgerecht vs. geteiltes physisches Sorgerecht

Erinnern Sie sich daran, dass die Gerichte bei der Entscheidung über das Sorgerecht prüfen, was im besten Interesse Ihres Kindes oder Ihrer Kinder ist. In New Jersey wird das Sorgerecht in zwei Kategorien unterteilt: alleiniges Sorgerecht und gemeinsames Sorgerecht.

Viele Menschen glauben, dass „alleiniges“ Sorgerecht bedeutet, dass der andere Elternteil keine Zeit mit dem Kind/den Kindern hat. Die Unterscheidung zwischen alleinigem und gemeinsamem Sorgerecht bezieht sich jedoch in der Regel auf eine „alleinige“ oder „gemeinsame“ Elternzeitregelung für die Zwecke des Kindesunterhalts. Eine „alleinige“ Elternzeitregelung bedeutet also nicht, dass keine Zeit mit den Kindern verbracht wird, sondern bezieht sich auf die Berechnung des Kindesunterhalts.

In Situationen einer alleinigen Elternzeitregelung hat der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, oder der Elternteil mit dem Hauptwohnsitz, wie er in NJ genannt wird, die meiste Zeit das Kind. Der andere Elternteil hat ebenfalls ein Besuchs- und Erziehungsrecht, das jedoch auf höchstens 104 Übernachtungen pro Jahr beschränkt ist. 104 oder weniger Übernachtungen werden bei der Berechnung des Kindesunterhalts als „alleinige“ Elternzeit betrachtet.

Bei einer geteilten Elternzeit hingegen kann das Kind zwischen den Häusern beider Elternteile hin- und hergehen, so dass ein ständiger und häufiger Kontakt zu beiden Elternteilen möglich ist. Bei einer „geteilten“ Elternzeitregelung werden mehr als 104 Übernachtungen bei dem Elternteil, der nicht den Hauptwohnsitz hat, für die Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.

Dies ist normalerweise eine gute Nachricht, da Ihre Kinder weiterhin Zeit mit beiden Elternteilen verbringen können. Allerdings kann sich Ihre finanzielle Situation seit Ihrer Scheidung geändert haben. Vielleicht mussten Sie wieder arbeiten gehen oder umziehen, um den Verlust eines zweiten Einkommens auszugleichen. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise finanzielle Unterstützung benötigen, um sicherzustellen, dass Ihre Kinder angemessen betreut werden.

Eine Frage bleibt für viele in dieser Situation: Können Sie immer noch Kindergeld erhalten, wenn Sie sich das häusliche Sorgerecht mit Ihrem Ex teilen?

Berechnung des Kindesunterhalts bei geteiltem Sorgerecht

In New Jersey berücksichtigen die Gerichte bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen für Kinder mehrere Faktoren, darunter auch, aber nicht nur:

  • Das Einkommen jedes Elternteils
  • Die Anzahl der Übernachtungen, die das Kind bei jedem Elternteil verbringt
  • Die Kosten, die mit der Betreuung des Kindes verbunden sind (z. B. Gesundheitsfürsorge oder Kinderbetreuung)

Damit das Sorgerecht im Hinblick auf den Kindesunterhalt als „geteilt“ angesehen werden kann, muss jeder Elternteil das Kind für mindestens 105 Nächte pro Jahr bei sich aufnehmen. Die Gerichte in New Jersey sprechen dem Elternteil, bei dem das Kind öfter übernachtet, grundsätzlich mehr Unterhalt zu. Je mehr Nächte Sie das Kind bei sich haben, desto weniger Unterhalt müssen Sie zahlen.

Wenn sich zwei Elternteile das Sorgerecht genau 50/50 teilen, muss der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der Regel zumindest einen Teil des Unterhalts an den Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen zahlen.

Wir arbeiten für das Wohl Ihrer Kinder

Wir verstehen, dass die Berechnung des Sorgerechts und des Unterhalts für das Kind komplex erscheinen kann. Deshalb sind wir von Rozin | Golinder Law hier, um Ihnen zuzuhören, Sie rechtlich zu beraten und Ihnen zu erklären, welche Möglichkeiten Sie haben.

Da alle Familien einzigartig sind, bieten unsere Anwälte individuelle Lösungen an. Wir können Ihnen helfen, Ihre Sorgen zu lindern, indem wir Ihnen einen ehrlichen und einfühlsamen Rat geben.

Brauchen Sie eine rechtliche Vertretung? Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Familienrecht in New Jersey unter (732) 810-0034 für ein kostenloses Beratungsgespräch.

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